
Jetzt Lehrbetrieb werden
und Zukunft sichern.
Starten Sie jetzt als Lehrbetrieb voll durch und bringen Sie Ihr Unternehmen einen Schritt weiter. Wir helfen Ihnen gerne, damit Sie Ihre eigene Lehrfolgsstory schreiben können!
SO WERDEN SIE ZUM LEHRBETRIEB.
Schritt 1 – Ausbildung absolvieren
Um Lehrlinge ausbilden zu dürfen, benötigt der Betrieb einen Feststellungsbescheid. Nach Vorliegen des Feststellungsbescheides wird das Unternehmen in der Lehrbetriebsübersicht gelistet.
Jeder Mitarbeiter eines Betriebs kann die Ausbildung übernehmen – er muss aber über eine Ausbilderprüfung oder eine gleichwertige Qualifikation verfügen.
Schritt 2 – Lehrlinge finden
Gerne unterstützen wir Sie mit Tipps und Tricks für die Suche nach passenden Lehrlingen. Hilfreiche Informationen erhalten Sie dazu bei Ihren regionalen WKO Servicecentern.
Sie können Zusatzdaten Ihres Betriebes auch online ergänzen, um von potentiellen Lehrlingen gefunden zu werden.
Schritt 3 – Lehrlinge einstellen
Wenn Sie Ihren potentiellen Lehrling gefunden haben, können Sie eine Vielzahl an Förderungen und Unterstützungen in Anspruch nehmen.

Als Einzelunternehmerin hat mir mein Lehrling völlig neue Möglichkeiten eröffnet. Ich bin froh, diesen Schritt gegangen zu sein.
Martina Altenberger
IHRE BENEFITS ALS LEHRBETRIEB
Sicherung Ihres Betriebs
Zusätzliche Arbeitskraft ermöglicht zusätzliche Chancen. Bringen Sie neue Angebote an Ihre Kunden und entwickeln Sie Ihren Betrieb aktiv weiter.
Top-Talente gewinnen
Ich kenn jemanden, der jemanden kennt … die jungen Menschen erzählen sich untereinander von ihren Erfahrungen in der Lehre und werden Sie gerne an potentielle weitere Lehrlinge weiterempfehlen.
Regionale Bekanntheit
Als Ausbildungsbetrieb profitieren Sie von zusätzlicher Bekanntheit in Ihrer Region und Umgebung. Mundpropaganda ist nach wie vor ein bewährtes Mittel für die Vermarktung.
Internes Know-How stärken
Ob Social media, Beautytrends oder mehr: neue Blickwinkel eröffnen neue Chancen für Sie und Ihre KundInnen. Profitieren Sie von dem Know-how Ihrer Lehrlinge nachhaltig und langfristig.
Aktives Employer Branding
Nicht nur bei Lehrlingen, auch bei Fachkräften gewinnen Sie durch die Positionierung als Lehrbetrieb an Attraktivität. Nutzen Sie das und wirken Sie dem Fachkräftemangel entgegen!
Eigene Weiterentwicklung
Man lernt bekanntlich nie aus. Speziell in puncto Mitarbeiterführung werden Sie sehr schnell neue Erkenntnisse gewinnen und selbst wachsen. Freuen Sie sch darauf!

10 Tipps für die erfolgreiche Ausbildung Ihrer Lehrlinge
Häufig gestellte Fragen
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Für Ausbildungsbetriebe gib es unterschiedlichste Förderungen, über die die Lehrlingsstellen Sie beraten. Eine Übersicht gibt es hier: Förderungen für Lehrbetriebe - WKO.at
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Der Lehrberechtigte ist grundsätzlich verpflichtet, den Lehrling nach Beendigung der Lehrzeit (der erfolgreich abgelegten Lehrabschlussprüfung) drei Monate in seinem erlernten Beruf im Betrieb weiter zu beschäftigen. Weiterführende Informationen finden Sie unter: Behaltezeit bzw. Weiterbeschäftigung von Lehrlingen - WKO.at
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Das Lehrverhältnis ist ein befristetes Arbeitsverhältnis, das grundsätzlich durch Zeitablauf endet. Das Lehrverhältnis kann nur in gesetzlich vorgesehenen Fällen rechtswirksam vorzeitig aufgelöst werden. In diesen Fällen sind spezielle Formerfordernisse zu beachten. Eine Übersicht gibt es hier: Vorzeitige Auflösung eines Lehrverhältnisses - WKO.at
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Zur Hilfestellung stehen Ihnen die Lehrlingsstellen in den Bundesländern zur Verfügung. Ansprechpartner: Lehrling anmelden: Lehrlingssstellen der WKO - WKO.at
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Machen Sie Gebrauch vom WKO Online Ratgeber für Lehrbetriebe: wko.at Online Beratung - konkrete und individualisierte Antworten auf Fragen bei der Ausbildung von Lehrlingen
Hier finden Sie wichtige Erstinformationen: deinelehre.bic.at - Deine Lehre
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Für die Ausbildung der Lehrlinge ist die Ausbilderin oder der Ausbilder (Ausbilder – allgemeine Informationen - WKO.at) zuständig. Entweder die lehrberechtigte Person selbst oder eine vom Arbeitgeber bestimmte Mitarbeiterin oder ein bestimmter Mitarbeiter kann Ausbilder sein. Der Ausbilder muss über eine entsprechende Ausbilderqualifikation verfügen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen für Ausbilderinnen und Ausbilder auf einen Blick:
Fußpfleger:in Infos finden Sie hier
Kosmetiker:in Infos finden Sie hier
Masseur:in Infos finden Sie hier
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Im Rahmen des dualen Systems der Lehrlingsausbildung ist die Berufsschule der zweite wichtige Lernort in der Ausbildung des Lehrlings. Der Berufsschulunterricht ist unterschiedlich organisiert. Viele Berufsschulen bieten mehrwöchige Lehrgänge an, zumeist wohnen die Schüler für die Zeit dieser Lehrgänge in Internaten, die mit den Schulen organistorisch verbunden sind. In einigen Bundesländern erfolgt der Berufsschulunterricht tagweise, die Schule wird jede Woche ein- bis dreimal besucht. Weiterführende Inforamtionen finden Sie unter: Die Berufsschule - allgemeine Informationen - WKO.at
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